FSK-Freigaben und Jugendschutzbestimmungen

Bitte beachten Sie die Altersfreigaben (FSK) der Filme. Wir sind verpflichtet, die Einhaltung dieser Freigaben zu kontrollieren. Deshalb sollten Jugendliche gerade bei Filmen ab 16 bzw. 18 Jahren einen Personalausweis mitführen.

Das Jugendschutzgesetz ermöglicht Kindern ab 6 Jahren im Kino den Besuch von Filmen mit einer FSK-Freigabe ab 12 Jahren, wenn Sie von einem Elternteil oder einer volljährigen erziehungsbeauftragten Person begleitet werden.
Bei allen anderen Altersfreigaben kann auch die Anwesenheit oder Zustimmung einer personensorgeberechtigten Person (Eltern) diese Bestimmungen nicht außer Kraft setzen.

Laut Jugendschutzgesetz dürfen sich Kinder und Jugendliche unter
- 14 Jahren bis 20.00 Uhr
- 16 Jahren bis 22.00 Uhr
- 18 Jahren bis 24.00 Uhr
im Kino aufhalten.
Diese Bestimmung wird jedoch durch die Anwesenheit einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person außer Kraft gesetzt.